Corona-Hilfe: So kommen Sie jetzt schnell an Ihren KfW-Kredit

Corona-Hilfe: So kommen Sie jetzt schnell an Ihren KfW-Kredit

 

Sparkassen helfen mit KfW-Notkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus

Die Bundesregierung stützt mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Unternehmen und Selbstständige sollen so gut durch die Krise kommen. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können kurzfristig bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Ab kommenden Montag können Anträge für die bestehenden und wegen Corona erweiterten KfW-Programme gestellt werden. Wie das funktioniert und wie Sie jetzt schnell Hilfe bekommen.

 

Das Wichtigste vorab:

  • Eine Reihe von bestehenden KfW-Programmen wurden wegen Corona erweitert
  • Ein Sonderprogramm für die wegen Corona in Not geratenen Unternehmen startet in Kürze
  • Gilt auch für Selbständige und Kleinunternehmen
  • Ziel: Unternehmen und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgen
 

Viele Unternehmen spüren wirtschaftlich bereits die Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich in fast allen Branchen aus. Die Nachfrage geht zurück. Selbständige und Freiberufler kämpfen mit ausfallenden Einnahmen. Künstler müssen abgesagte Veranstaltungen verkraften. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen weitere Einbußen mit sich.

Die gute Nachricht: Die Mittel, um die Krise zu bekämpfen, sind vorhanden. Die Regierung hat einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen errichtet. Auch die Sparkassen werden jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit unsere Kunden gut durch die Krise kommen.

 

Welche Förderung jetzt möglich ist

Die KfW wird ihre Liquiditätshilfen ausweiten, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Das gilt auch für Unternehmen, die krisenbedingt bereits in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Auch Freiberuflern wird unbürokratisch geholfen.

Ziel der Förderung ist es, eine Insolvenzwelle durch das Coronavirus zu verhindern. Besonders von der Epidemie betroffene Unternehmen sollen solvent bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden. Dazu müssen sie liquide bleiben.

 

Das wurde beschlossen:

  • Ausweitung bestehender Programme bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie des Großbürgschaftsprogramms des Bundes
  • Erhöhte Risikoübernahme bei bestehenden Programmen und erleichterter Zugang
  • Expressbürgschaften durch Banken
  • Sonderprogramme bei der KfW für Unternehmen, die keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben

 

So kommen Sie schnell an Ihr Geld: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur KfW-Soforthilfe

 

Welche Unterstützung gibt es jetzt?

Ab 23. März 2020 können Anträge für die wegen Corona erweiterten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen gestellt werden.

 

Wer kann die Hilfen beantragen?

 Anträge auf Corona-Hilfen können Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler stellen, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Konzerne. Die Programme unterscheiden zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und solchen, die erst am Beginn stehen. Auch Freiberuflern und Künstlern soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.

 

Gibt es auch Hilfe für Solo-Selbständige?

Die Bunderegierung plant, Selbstständige ohne Angestellte und andere Kleinstfirmen mit mindestens 40 Milliarden Euro zu unterstützen. Geplant sind direkte Zuschüssen und Darlehen. Aus Sicht der Sparkassen-Finanzgruppe ist das sehr wichtig. Hier geht es um Kundengruppen, bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind und denen  mit Krediten nur im Ausnahmefall geholfen werden kann.

In Deutschland gibt es bis zu fünf Millionen Solo-Selbstständige – also etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele von ihnen fürchten wegen der drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie um ihre Existenz. Sie sollen jetzt laut Bundesregierung zeitlich befristet Unterstützungen erhalten, um Mieten zahlen und betrieblichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Details sind aktuell noch in Klärung und werden voraussichtlich kommenden Montag formal beschlossen.

 

Welche Programme gibt es?

Aktuell gibt es drei Programme. Ein viertes neues ist in Vorbereitung. Wichtig bei der Auswahl des Programms ist, wie lange ein Unternehmen schon am Markt ist.

Grundsätzlich gilt: Nur Firmen, die nachweisen können, dass sie wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, sollen Hilfen erhalten.

  • Unternehmerkredit: Ist für Unternehmen gedacht, die länger als fünf Jahre am Markt sind. Die KfW will bis zu 80 Prozent der Kreditrisiken für die Hausbanken und Finanzierungspartner übernehmen. Die restlichen Risiken müssen die Kreditinstitute selbst tragen. Höchstgrenze bei Krediten, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs nötig sind, ist 200 Millionen Euro. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bislang 500 Millionen Euro) können entsprechende Anträge stellen.
  • Wachstumskredit: Ist ebenfalls nur für Unternehmen gedacht, die länger als fünf Jahre im Geschäft sind. Das Geld kommt von der Hausbank, die KfW übernimmt, bis zu 70 Prozent der Risiken für Kredite, die für die allgemeine Finanzierung des Unternehmens gedacht sind. Bislang war das Programm auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung beschränkt. Unternehmen dürfen einen Umsatz von fünf Milliarden Euro nicht überschreiten. Bislang waren es maximal zwei Milliarden Euro.
  • ERP-Gründerkredit – Universell: Ist für Unternehmen gedacht, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Die KfW übernimmt bis zu 80 Prozent der Risiken für die Finanzierungspartner. Das gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens zwei Milliarden Euro. Bislang waren es maximal 500 Millionen Euro.
  • Ein Sonderprogramm: Die KfW will Investitionskredite für kleine, mittlere und große Unternehmen leichter zugänglich machen. Sie übernimmt die Risiken bei Krediten für neue Investitionen bis zu 90 Prozent. Das Programm soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.Darüber hinaus wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten.  Anträge können in Kürze über den üblichen Weg der Hausbanken eingereicht werden.

 

Wo bekommen Sie die Hilfe?

Bei Ihrer Sparkasse. Sie prüft Ihren Antrag und kann schnell alles Notwendige in die Wege leiten.

 

Wer kann mich beraten?

Ihre persönlichen Sparkassen-Ansprechpartner sowie die FirmenCenter der Sparkassen stehen für alle Fragen und Beratungsangelegenheiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Gesprächs.

 

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Eine gute Vorbereitung des Gesprächs mit Ihrer Sparkasse macht eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags möglich.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
  • Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  • Selbstauskunft
  • Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

Jede Unterstützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.

 

Wie schnell erhalte ich mein Geld?

Schnell. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann Ihre Sparkasse den Kreditantrag sofort überprüfen. Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt anschließend so zeitnah wie möglich. Wir rechnen noch vor Ostern mit den ersten Auszahlungen.

 

Wer übernimmt die Risiken?

Das Geld kommt von Ihrer Hausbank. Die KfW übernimmt bei Corona-Hilfen je nach Programm zwischen 70 und 90 Prozent der Risiken für die vermittelnden Finanzierungspartner – und damit zum Teil mehr als sonst. Ihre Sparkasse prüft die Bonität. Um Ihnen jetzt schnell und zielgerichtet zu helfen, soll eine weitere Prüfung durch die KfW entfallen.

 

Was kostet mich ein Kredit?

Die Zinsen sind unverändert. Eine aktuelle Übersicht über die üblichen Zinssätze der KfW findet sich unter diesem Link. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase können die Sparkassen sehr günstige Kredite anbieten.

 

Warum sind die Sparkassen jetzt der richtige Ansprechpartner?

Sparkassen und Landesbanken haben Geschäftsverbindungen zu den meisten deutschen Unternehmen. Die wichtigste Aufgabe ist es jetzt, diesen Unternehmen und Freiberuflern in dieser schwierigen Zeit zu helfen und sie vor einem wirtschaftlichen Absturz zu bewahren. Nur die dezentralen Kreditinstitute sind in der Lage, ein solches Programm flächendeckend in Deutschland umzusetzen.

 

Wo kann ich noch Hilfe bekommen?

Beim Finanzamt. Das können Sie beantragen:

  • Hinausschieben von Steuerzahlungen
    Die Finanzbehörden können die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Corona- Virus betroffenen Unternehmen ab sofort leichter zinsfrei stunden.
    Voraussetzung: Die Einziehung muss eine erhebliche Härte darstellen. In der aktuellen Situation stellt das Finanzamt daran keine strengen Anforderungen.
  • Anpassung von Vorauszahlungen
    Das Finanzamt kann Ihre Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer unkompliziert herabsetzen.
    Voraussetzung: Ihre Einkünfte sind im laufenden Jahr voraussichtlich geringer.
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
    Die Finanzbehörden verzichten bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontopfändungen beziehungsweise Säumniszuschläge.
    Voraussetzung: Der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung ist unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen.

Außerdem: Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, zum Beispiel Energiesteuer und Luftverkehrssteuer, kommt die Generalzolldirektion den Steuerpflichtigen ebenfalls entgegen.

Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfährt.

 

Was ist neu?

Das Sonderprogramm wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent.

 

Wie hoch ist das Volumen der Hilfen?

Der Garantierahmen der Bunderegierung beträgt rund 460 Milliarden Euro und wird – sofern erforderlich – im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zeitnah um bis zu weitere 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Diese Programme haben sich schon in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt, um Unternehmen einen leichteren Zugang zu günstigen Krediten zu verschaffen.

 

Ich bin international tätig. Was kann ich nutzen?

Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien, so genannte Hermesdeckungen eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.  Die Instrumente haben sich bereits in der Finanzkrise bewährt. Darüber hinaus gibt es ein KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.

 

Was bedeutet erleichterte Kurzarbeit?

Bis Anfang April werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Wo bekomme ich mehr Informationen?

  1. Ausführliche Informationen der KfW unter www.kfw.de/corona
  2. Bürgschaftsbank kontaktieren (zur Bürgschaftsbank)
    Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.
  3. Kurzarbeit beantragen (zur Arbeitsagentur)
    Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
  4. Steuerstundung verhandeln: bei Ihrem Finanzamt
    Reden Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.
  5. COVID-19 Liquiditätshilfe (zur IBB)
    Mit den Liquiditätshilfen richtet sich die Investitionsbank Berlin (IBB) an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Dieses Darlehensprogramm wird für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen geöffnet.
 

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