Der Tag nach „Sabine“ – Wer zahlt für die Sturmschäden?

Der Tag nach „Sabine“ – Wer zahlt für die Sturmschäden?

 

Wann ist ein Sturm ein Sturm?

Für die einschlägigen Versicherungen gilt in der Regel: Ein „Sturm“ liegt ab Windstärke acht vor, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Ob diese Stärke vor Ort erreicht wurde, kann man zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst herausfinden.

 

Wer kommt für Schäden am Haus auf?

Wenn der Sturm beispielsweise Dachziegeln abgedeckt oder ein Baum das Haus beschädigt hat, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Sturmschäden sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten, man sollte aber nochmal im Kleingedruckten nachschauen.

 

Und wenn Sachen im Haus zerstört wurden?

Ein kaputtes Dach kann auch schnell dazu führen, dass Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Dann ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Auch hier ist ein Blick ins Kleingedruckte sinnvoll, was der eigene Vertrag genau abdeckt. Klar ist: Wer einfach das Fenster offen gelassen hat, kann nicht auf Entschädigung hoffen.

 

Wer zahlt für Sturmschäden am Auto?

Wenn das eigene Auto durch einen Baum, Äste oder Dachziegel beschädigt wurde, ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner, die Schäden ab Windstärke acht übernimmt. Bei Kaskoversicherungen hat man als Kunde oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Eine Höherstufung bekommt man in der Regel aber nur, wenn man selbst schuld am Schaden war.

 

Wie sieht es aus beim vollgelaufenen Keller?

Wichtig: Die normale Gebäudeversicherung übernimmt solche Wasserschäden nicht. Dafür muss man eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.

 

Kann es sein, dass ich für Sturmschäden anderer aufkommen muss?

Das ist möglich. Wenn man das eigene Dach oder die eigenen Bäume im Garten nicht richtig gesichert und kontrolliert hat, kann es sein, dass man einen Schaden verschuldet und ihn dann begleichen muss. Die Einzelheiten zum Verschulden sind dann häufig sehr umstritten. Für solche Fälle ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Ein typisches Beispiel ist auch der schlecht gesicherte Blumentopf auf dem Balkon des Mieters, der herunterfällt und Schäden anrichtet.

 

Worauf muss ich nach einem Schaden achten?

Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren (Fotos machen, Liste der beschädigten Dinge erstellen, Zeugen suchen etc.) und schnell der Versicherung zu melden. Gleichzeitig muss man darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Das nennt man „Schadensminderungspflicht“. Bei Schäden am Dach sollte man zum Beispiel versuchen, sie schnell so gut wie möglich abzudecken.

Möchten Sie einen Schaden melden? Setzen Sie sich am Besten direkt mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung.

 

 

Quelle: Tagesschau.de

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