Tschüss, Soli: Für wen er wegfällt und wie viel Geld Sie mehr haben

Tschüss, Soli: Für wen er wegfällt und wie viel Geld Sie mehr haben

 

Der Solidaritätszuschlag kommt weg (zumindest teilweise): 4 Fragen und Antworten

Der Bundestag hat das Ende des Solidaritätszuschlags beschlossen – für rund 90 Prozent der Steuerzahler. Wir erklären, wer wie stark vom neuen Gesetz profitiert.

 

Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich 1991 (befristet auf ein Jahr) als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer eingeführt. Damit sollten die Kosten für die deutsche Einheit finanziert werden, aber auch die Belastungen durch den zweiten Golfkrieg und die Unterstützung von Ländern in Mittel-, Ost- und Südeuropa. 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag eingezogen. Ab 1995 kehrte der Soli zurück. Die Begründung: Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit. 2018 kamen so 18,93 Milliarden Euro in die Steuerkasse.

Bislang mussten die Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer bezahlen.

Fast genau 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat sich der Bundestag nun auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler – nach Rechnung des Finanzministeriums sind das rund 90 Prozent – muss ab 2021 keinen Soli mehr zahlen. Ein weiterer Teil von 6,5 Prozent muss den Zuschlag nur noch teilweise entrichten. Demnach wurden 96,5 Prozent durch das Gesetz bessergestellt.

 

1. Für wen wird der Soli komplett abgeschafft und wer soll weiterhin zahlen?

Bereits jetzt gelten Freibeträge beim Soli. Das heißt, wer weniger als 972 Euro beziehungsweise 1.944 Euro als Paar verdient, muss den Zuschlag nicht entrichten. Diese Freibeträge werden nun deutlich angehoben. Laut Finanzministerium gelten ab 2021 folgende Grenzen:

Für Singles: Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, muss den vollen Zuschlag bezahlen.

Für Paare ohne Kinder: Wo genau die Freibetragsgrenze liegt, hängt davon ab, ob beide in der Partnerschaft verdienen oder nur eine/r. Bei nur einem Verdiener liegt die Grenze bei rund 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag. Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, muss erst ab rund 147.000 Euro gezahlt werden. Ab etwa 219.000 Euro brutto muss der volle Soli gezahlt werden.

Für Familien mit Kindern: Hier kommt es auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Verdiener und zwei Kindern bei einem Bruttojahreseinkommen von unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Wer unter 221.000 Euro verdient, muss nur teilweise zahlen. Erst darüber wird der volle Zuschlag fällig.

Für Unternehmen: Laut Finanzministerium können sich auch viele Unternehmer freuen: Es sollen rund 88 Prozent der Gewerbetreibenden vollständig vom Soli befreit werden.

Kapitalerträge: Für viele Sparer und Anleger ist das neue Gesetz eine willkommene Nachricht, weil sie auf die Zinsen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen. Allerdings gilt auch hier eine Freibetragsgrenze: Wer mehr als 801 Euro im Jahr an Kapitalerträgen einstreicht, muss weiterhin den Zuschlag zahlen.

 

Milderungszone

Wer knapp über einer Freibetragsgrenze liegt, soll nicht sofort voll zahlen müssen. Da das eine unfaire Belastung wäre, steigt der zu zahlende Soli-Betrag schrittweise an. Je mehr Sie also über der Grenze liegen, desto stärker werden Sie belastet.

 

2. Wie viel Geld spare ich?

Wie viel Geld Sie sparen, lässt sich pauschal nicht sagen. Das Finanzministerium führt auf seiner Website einige Rechenbeispiele auf, die zeigen, wer wie stark entlastet werden soll.

Demnach hätte ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 120.800 Euro im Jahr und zwei Kindern knapp 1.000 Euro netto jährlich mehr zur Verfügung. Bei einem Single mit einem Einkommen von 31.200 Euro wären es 202 Euro mehr Netto im Jahr.

Prüfen Sie einfach in Ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie bislang gezahlt haben. Dann sehen Sie, wie groß Ihre persönliche Ersparnis künftig sein wird.

 

3. Wie viel Geld geht dem Staat zukünftig „verloren“?

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die umfangreichste Steuersenkung seit über zehn Jahren. Nach Rechnungen des Finanzministeriums wird der Staat im ersten Jahr rund 11 Millionen Euro weniger einnehmen.

Da aber gerade Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen deutlich mehr von ihrem Einkommen für Güter und Dienstleistungen ausgeben, erhoffen sich die Befürworter einen starken konjunkturellen Impuls, der die Kaufkraft stärkt und die Wirtschaft kurbelt.

 

4. Wie geht es jetzt weiter?

Vor allem Unternehmer, Selbstständige oder gut verdienende Facharbeiter werden auch nach den Änderungen weiter belastet. So kommt vor allem aus der Wirtschaft massive Kritik. Beispielsweise hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Ebenso wie die FDP. Die Partei fordert, dass der Soli bereits ab Januar 2020 abgeschafft werden soll – und zwar ausnahmslos für alle.

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