Mit betrieblicher Altersvorsorge zu mehr Rente

Mit betrieblicher Altersvorsorge zu mehr Rente

 

Der Gesetzgeber hat Wege für attraktive Betriebsrenten vorgegeben und so für eine Renaissance dieses Vorsorgemodells gesorgt. Wenn Sie als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, Teile Ihres Lohns für eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

 

Aller guten Dinge sind drei, das gilt auch für die Altersvorsorge. Sie ruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge. Diese drei Standbeine sind nötig, denn die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.

Häufig unterschätzt: betriebliche Altersvorsorge
Während die gesetzliche Rente vom Staat kommt, baut der Bürger mit der privaten Vorsorge selbst fürs Alter vor. Die betriebliche Altersvorsorge kommt zusätzlich vom Arbeitgeber. Er sagt Leistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung zu. Damit werden der Arbeitnehmer und seine Familie abgesichert.

Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
Sie können von Ihrem Arbeitgeber eine bAV verlangen. Dafür müssen Sie aber auf Lohn verzichten: Er wird in Vorsorge umgewandelt. Ihr Vorteil ist, dass Sie jetzt keine Steuern darauf zahlen müssen, sondern erst später, wenn Ihr persönlicher Steuersatz vermutlich deutlich geringer ist. Nutzen Sie zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld für die sogenannte Entgeltumwandlung. Die Obergrenze für die Umwandlung liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung.

Übrigens haben Sie auch ein Recht auf bAV, wenn Sie in Teilzeit arbeiten und sogar, wenn Sie einen 450-Euro-Job haben, sofern Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Insgesamt gibt es fünf Wege zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung:

1) Direktzusage/Pensionszusage
Bei dieser unmittelbaren Versorgungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, bei Eintritt des Versorgungsfalls selbst zu zahlen, also zum Beispiel eine Betriebsrente. Dafür bildet er Pensionsrückstellungen, die er im Pensionssicherungsverein für den Fall der Insolvenz absichert. Wegen des hohen Verwaltungsaufwands eignet sich diese Form weniger für kleine Betriebe.

2) Unterstützungskasse
Hier zahlt der Arbeitgeber an eine rechtlich selbstständige Einrichtung, entweder aus der eigenen Tasche oder durch Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttoarbeitsgeld. Auch in diesem Fall sind die Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein geschützt.

3) Direktversicherung
Hier schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, der Begünstigte sind aber Sie als Arbeitnehmer. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht.

4) Pensionskasse
Die Pensionskasse gewährt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese rechtlich selbstständigen Unternehmen gelten als Versicherungen und fallen damit auch unter die staatliche Aufsicht.

5) Pensionsfonds
Diese Unternehmen dürfen ihr Vermögen in höherem Maße als herkömmliche Lebens- und Rentenversicherungen am Aktienmarkt anlegen und haben so höhere Renditechancen, aber auch größere Risiken in der Geldanlage. Auch hier haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Auch Riester-geförderte bAV ist möglich
Für Beiträge in Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung können Sie die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die bAV in Riester-Form ist jedoch, dass die Leistungen grundsätzlich lebenslang erbracht werden.

Beratung tut gut
Das Thema bAV hat neben den Anlagefragen auch zahlreiche arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Aspekte. Ihr Berater kann Ihnen sicher noch weitere wertvolle Hinweise geben. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit ihm in Ihrer Sparkasse. Dort erhalten Sie eine professionelle Analyse zu allen drei Säulen Ihrer Alterssicherung und Vorschläge, wie Sie privat noch besser vorsorgen können.

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