Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ – Das Wichtigste für Sie im Überblick

Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ – Das Wichtigste für Sie im Überblick

Die Digitalisierung bringt auch im Zahlungsverkehr neue Technologien und innovative Geschäftsideen hervor. Damit Verbraucher von sicheren und innovativen elektronischen Zahlungsdiensten profitieren, werden künftig auch die Anbieter von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten von der Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht und müssen sich an bestimmte Regeln halten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2). Mit ihr treten für Finanzinstitute und Bankkunden wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Richtlinie gilt für alle Sparkassen, Banken und Anbieter von Finanzdienstleistungen in Europa. Sie soll den Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit verbessern und den Zahlungsverkehrsmarkt modernisiern. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt. Von den Neuregelungen sollen insbesondere die Kunden profitieren, die online oder mobil mit digitalen Bezahllösungen bezahlen möchten.

 

Das bringt Ihnen PSD2

 

Mehr Sicherheit:

  • Online-Zahlungen mit der Sparkassen-Kreditkarte bzw. Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) sind vermehrt nur noch mit der App „S-IDCheck“ möglich. Hier bestätigen Sie Zahlungen einfach mit einer PIN oder Ihrem Fingerabdruck. Am besten jetzt gleich registrieren.
  • Wenn Sie fürs Online-Banking eine App oder Software verwenden, müssen Sie diese Anwendungen bis zum 14. September aktualisieren.
  • Zum Log-in ins Online-Banking geben Sie künftig spätestens nach 90 Tagen eine TAN ein. Deshalb sollten Sie jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben, auch unterwegs.
  • Bisher erfolgt eine automatische Abmeldung, wenn Sie länger als 12 Minuten inaktiv waren, künftig bereits nach 5 Minuten. Hier blenden wir Ihnen einen Countdown ein, damit Sie durch einfachen „Klick“ die Abmeldung beenden können.

 

Mehr Komfort:

  • Kleinbeträge bis 30 Euro können Sie ohne TAN-Eingabe bezahlen.
  • Für häufige Zahlungen an dieselben Empfänger können Sie eine Liste „TAN-freie IBAN“ (Whitelist) erstellen, die Zahlungen werden dann bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.
  • Auch Überweisungen zwischen Ihren eigenen Zahlungskonten können Sie künftig TAN-frei veranlassen.

 

Mehr Transparenz:

Mit einer neuen Funktion können Sie Drittdienste (z.B. Sofortüberweisung, Aboalarm, etc.) bequem verwalten und sehen, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.

Wichtig zu wissen:

  • Sparkassen und Banken stellen eine sichere Schnittstelle für den Datenaustausch mit Drittdienstservices bereit.
  • Drittdienste müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.
  • Ein Kontozugriff durch Drittdienste kommt nur zustande, wenn Sie dem bei Beauftragung des Drittdienstes zugestimmt haben.
  • Drittdienste müssen sicherstellen, dass Ihre Sicherheitsmerkmale niemand anderem zugänglich sind, und dürfen Ihre Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten nicht speichern.
  • Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking der Sparkasse.

 

Haben Sie Fragen zur neuen Zahlungsdiensterichtlinie? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gern für Sie da. Außerdem haben wir auf unserer Homepage noch weitere Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt.

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