Internetabzocke: Wenn jemand auf Ihre Kosten einkauft

Sie haben angeblich im Internet für viel Geld einen Gutschein gekauft, wissen davon aber nichts? Dann könnten Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sein. In diesem Fall sollten Sie schnell handeln, denn sonst ist das Geld im schlimmsten Fall weg.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf dem Sofa und rufen am Handy Ihre Mails ab. In Ihrem Postfach beglückwünscht man Sie, weil Sie einen Reisegutschein nach Asien im Wert für 998 Euro gekauft haben. Sie trauen Ihren Augen nicht, denn Sie haben nichts gemacht, gar nichts – und vor allem keinen Reisegutschein gekauft. Ist das Spam? Oder vielleicht doch nicht? Auf keinen Fall sollten Sie jetzt die Mail einfach löschen:
- Stellen Sie sich als Erstes die Frage, ob Sie überhaupt Kunde des Portals sind, das Sie zum Kauf beglückwünscht. Falls nein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um Spam handelt.
Sind Sie Kunde, sollten Sie sich einloggen – allerdings nicht über einen in der Mail eventuell mitgeschickten Link, sondern indem Sie die URL neu in die entsprechende Browserzeile schreiben.
Überprüfen Sie Ihre Kaufhistorie: Wenn dort kein Gutscheinkauf verzeichnet ist, können Sie sich zusätzlich rückversichern, dass alles in Ordnung ist, indem Sie mit der Hotline Kontakt aufnehmen. Ist dort tatsächlich ein Gutscheinkauf zu sehen, müssen Sie jedoch sofort handeln: Kontaktieren Sie den Kundenservice per Telefon, Chat oder E-Mail. Stornieren Sie den Kauf – dazu haben Sie im Prinzip 14 Tage Zeit. Wird der Gutschein allerdings in dieser Zeit eingelöst, haben Sie Pech gehabt. Lassen Sie darum den Gutschein sofort sperren. - Ändern Sie sofort Ihr Kennwort für diese Plattform, damit nicht weiter Missbrauch mit Ihrem guten Namen getrieben werden kann.
- Wird die Summe trotz Ihres Widerrufs von Ihrem Konto abgebucht, fordern Sie Ihr Geld zurück. Der Plattformbetreiber hat bis zu 15 Tage Zeit, die Summe zurückzuüberweisen. Alternativ können Sie das Geld über die Sparkasse zurückbuchen lassen. Sollte sich der Plattformbetreiber nicht bei Ihnen melden, schalten Sie einen Anwalt ein – zumindest, wenn es um eine hohe Summe geht.
- Sie können nochmals dem Kauf widersprechen – schriftlich per Fax oder Einschreiben mit Rückschein – und eine Frist setzen, bis zu deren Ende Sie vom Portalbetreiber eine Information haben wollen, wie der Fall weiter behandelt wird.
- Informieren Sie die Polizei. Die kann zwar im Regelfall nicht viel machen, aber eine Anzeige fließt zumindest in die Statistik ein und hilft, bundesweit ein Problem richtig einschätzen zu können.
Keine Seltenheit
Abzocke wie die beschriebene ist nicht ungewöhnlich. Einen Trojaner, der Ihre Zugangsdaten ausspioniert, haben Sie schnell auf dem Computer – beispielsweise weil Sie ein verseuchtes Video angesehen oder einen falschen Link angeklickt haben. Die Betrüger loggen sich dann in Ihr Einkaufskonto ein. Sind die Abzocker schlau, ändern sie sofort das Passwort, doch das passiert nicht immer. Sie haben Glück, wenn es nicht geändert wird, weil Sie dann schneller eingreifen und vielleicht Schlimmeres verhindern können.
In der Regel kaufen die Abzocker Gutscheine, weil sie diese schnell weiterverhökern können. Gegebenenfalls gibt es dann zwei Geschädigte: den, auf dessen Kosten eingekauft wurde, und den, der einen bereits gesperrten Gutschein gekauft hat.
Problem: Fakeangebote
Vorsichtig sollten Sie außerdem sein, wenn Sie auf den bekannten Plattformen bei einem Unterhändler einkaufen, in einem sogenannten Subshop. Derzeit wurden nämlich vermehrt Verkäuferkonten gehackt. Die Betrüger stellten dann falsche Angebote ein und bedrängten die potenziellen Käufer, den Kauf jenseits der Plattform abzuwickeln. Wer sich darauf einlässt, ist im schlimmsten Fall sein Geld los, denn bei außerhalb der Plattformen geschlossenen Geschäften kann ein Kauf nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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