Sparen Sie Geld: Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung

Sparen Sie Geld: Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung

Jedes Jahr im Frühjahr verschicken Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. Dann muss der Mieter entweder nachzahlen – oder bekommt Geld zurück. Aber: Jede zweite Abrechnung ist falsch, warnt der Deutsche Mieterbund. Darum lohnt es sich, sie zu überprüfen.

Als Mieter zahlt man monatlich für die Wohnung Miete und auch für damit verbundene Kosten wie beispielsweise Heizöl, die Arbeit eines Hausmeisters oder eines Gärtners. Auch der Strom für die Treppenhausbeleuchtung muss bezahlt werden, Wasser und Abwasser. Diese und noch einige andere Positionen nennt man Nebenkosten, juristisch korrekt ist jedoch der Begriff Betriebskosten. Und für sie muss der Vermieter einmal im Jahr eine Abrechnung erstellen.

Hält der Vermieter die Fristen ein?
Dazu hat der Vermieter bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Bis Ende 2020 also müssten Mieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten – zumindest, wenn eine Abrechnungsperiode von Januar bis Ende Dezember läuft. Wird beispielsweise zum 30. Juni abgerechnet, so muss der Vermieter nicht bis Ende Dezember die Betriebskostenabrechnung schicken, sondern bis Ende Juni des Folgejahres. Es geht also immer um zwölf Monate.

Und das ist bereits der erste Fehler, den ein Vermieter machen kann: Er verschickt die Abrechnung zu spät. Dann jedoch kann er vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Der Vermieter kann aber noch viel mehr falsch machen – und darum sollte man jede Abrechnung genau prüfen. Das gilt sogar für Abrechnungen, bei denen man Geld zurückbekommt. Denn da nach Aussage des Deutschen Mieterbundes jede zweite Abrechnung falsch ist, liegen die Chancen gut, dass man nach einer Überprüfung mehr zurückbekommt.

Darauf sollten Mieter achten
Zunächst sollten Sie schauen, ob die genannten Betriebskosten überhaupt umlagefähig sind. Als Betriebskosten darf nämlich grundsätzlich nur abgerechnet werden, was in der sogenannten Betriebskostenverordnung (www.gesetze-im-internet.de/betrkv/) steht. Dazu gehören beispielsweise die Kosten

für die Wasserversorgung und die Heizung,

für einen Aufzug,

die Straßenreinigung,

die Müllbeseitigung oder

für eine Schornsteinreinigung.

Dagegen muss der Mieter beispielsweise keine Verwaltungsarbeiten bezahlen und keine Reparaturen, auch keine Instandhaltungskosten.

Vergleich mit dem Vorjahr
Hat man die Positionen abgeglichen, sollte man die Abrechnung mit der aus dem Vorjahr vergleichen. Gibt es große Unterschiede? Falls ja, sollte man den Vermieter fragen, wie diese zustande kommen. Wer erst während der Abrechnungsperiode eingezogen ist, hat zwar keinen Anspruch darauf, die Vorjahresdaten zu erfahren, er kann sich aber die Originalrechnungen zeigen lassen. Hilfreich ist hier auch ein Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.

(www.mieterbund.de/aktuelles/betriebskosten-ueberblick.html)

Dann geht es ans Eingemachte: Man muss versuchen, die Berechnung an sich zu verstehen. Das ist jedoch eine ziemlich komplexe Angelegenheit, denn Nebenkosten werden teils nach Verbrauch, teils nach Größe der Wohnung berechnet. Der jeweilige Verteilerschlüssel muss in der Abrechnung genannt werden. Außerdem muss er übereinstimmen mit dem, was im Mietvertrag zu diesem Thema steht. Ein Beispiel: Heizkosten werden zu 50 bis 70 Prozent nach dem Verbrauch und zu 30 bis 50 Prozent nach Quadratmetern abgerechnet. Ein Kostenvergleich ist auf heizspiegel.de möglich.

Wer die Berechnung nicht nachvollziehen kann, aber das Gefühl hat, es stimmt etwas nicht, sollte sich beraten lassen. Der Deutsche Mieterbund kann dabei eine Hilfe sein.

Haben Sie den Traum, zukünftig in den eigenen vier Wänden zu leben und keine Nebenkostenabrechnung mehr prüfen müssen? Wir beraten Sie gern und bringen Sie ins eigene Haus. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin: www.sparkasse-paderborn-detmold.de/de/home/Immobilien/immobilie_finanzieren.html

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert