Bundesregierung gibt Zuschüsse für Einbruchschutz

Baumaterial

Private Eigentümer von Wohnimmobilien, aber auch Mieter können ab sofort Zuschüsse der KfW für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Anspruch nehmen. Dafür stellt die Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung findet im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ statt. Sie betrifft den Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren sowie die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmenden Rollläden.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 bis maximal 1500 Euro. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Zudem werden die Zuschüsse für die Investition in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Die beiden genannten Maßnahmen lassen sich frei kombinieren.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistung förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks.

Details und Antragsformulare zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

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